Zum Hauptinhalt springen

Honorar

Honorar

Die Honorierung meiner Tätigkeit erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder Vergütungsvereinbarung.

In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit übernehmen die Rechtsschutzversicherungen ganz oder teilweise die Kosten, sofern der Versicherungsvertrag „Sozialrechtsschutz“ einschließt.

Einige Rechtsschutzversicherungen sind auch bereit, bei langjährigen Versicherungsnehmern schon bei Beratungsgesprächen oder auch Widerspruchsverfahren Kosten ganz oder teilweise zu übernehmen.
Eine entsprechende Rückfrage bei Ihrer Versicherung kann hier hilfreich sein.