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Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich regelt den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Eheleute. Der Versorgungsausgleich ist komplex und erfordert Expertenwissen. Während des Bezugs Ihrer Rente wirkt sich ein Fehler, der beim Versorgungsausgleich begangen wurde, jeden Monat erneut aus. In aktuellen Scheidungsverfahren berate ich häufig Anwälte, damit keine Fehler zu Lasten ihrer Mandanten geschehen.

Ich erarbeite Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich. Entsprechende Anwartschaften vorausgesetzt, lassen sich häufig durch eine Vereinbarung für beide Parteien bessere Ergebnisse erzielen, als bei Durchführung des Versorgungsausgleichs nach den gesetzlichen Regelungen.

Ich prüfe für Sie, ob eine Abänderung des bereits erfolgten Versorgungsausgleichs in Frage kommt und stelle den entsprechenden Antrag beim Familiengericht, damit Sie eine höhere Rente erhalten.

Wurde im Scheidungsurteil auf den schuldrechtlichen Ausgleich eines Anrechts verwiesen, das bei Scheidung nicht vollständig ausgeglichen werden konnte, heißt das, dass Sie noch Geld erhalten müssen. Der Hinweis auf den schuldrechtlichen Ausgleich ist jedoch nur klarstellend. Ich prüfe für Sie, ob ein schuldrechtlicher Restausgleich möglich ist.

Wenn Ihr geschiedener Ehepartner bereits verstorben, wird Ihre Versorgung weiter gekürzt. In sehr vielen Fällen ist es möglich, diese Kürzung aufzuheben. Ich prüfe für Sie, ob Sie von dieser Möglichkeit profitieren können und führe für Sie das entsprechende Verfahren durch.