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Versorgungsausgleich zurückholen

Versorgungsausgleich zurückholen

Sind Sie schon einmal geschieden worden und möchten Sie eine höhere Rente erhalten?

Prüfen Sie anhand folgender Checkliste, ob Sie zu dem Personenkreis gehören für den das möglich ist.

Der Versorgungsausgleich erfolgte vor dem 01.09.2019 und wurde danach noch nicht abgeändert? Wenn ja, sind folgende Fallgruppen erfolgversprechend:

Der geschiedene Ehepartner ist zwischenzeitlich verstorben, Ihre Versorgung wird aber weiterhin gekürzt.

Sie sind Witwe oder Witwer und die Ihre Witwenrente wird immer noch gekürzt, obwohl der erste Ehepartner des Verstorbenen bereits Tod ist?

Wurde im Versorgungsausgleich eine Betriebsrente oder berufsständische Versorgung oder Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ausgeglichen?

War/ist Ihr geschiedener Ehepartner Beamter?

Sind in der Ehezeit Kinder vor dem 01.01.1992 geboren?

Worauf warten Sie? Mit jedem Monat den warten verschenken Sie Geld, da eine Abänderung erst ab dem Antragsmonat gilt.

Rufen Sie mich an, oder schreiben Sie mir eine Email und ich werde Ihren Versorgungsausgleich zu Ihrem Vorteil abändern lassen.

Versorgungsausgleich abändern?

Soll ich meinen Versorgungsausgleich abändern lassen? Erhalte ich dadurch mehr Geld?

Antwort: Sie bekommen von mir eine kostenlose Ersteinschätzung, damit Sie wissen ob die Abänderung Ihres Versorgungsausgleichs sinnvoll ist.

Vertreten Sie mich?

Vertreten Sie mich zur Abänderung vor dem Familiengericht?

Antwort: Ja, ich vertrete Sie im Abänderungsverfahren uneingeschränkt.

Laufendes Scheidungsverfahren?

Ich befinde mich in einem laufenden Scheidungsverfahren. Mein Rechtsanwalt hat mir die Auskünfte der Versorgungsträger mit dem Hinweis zugeschickt, ich solle die Richtigkeit überprüfen. Bin ich damit bei Ihnen richtig?

Antwort: Absolut richtig! Die Durchführung von Abänderungen bereits erfolgter Versorgungsausgleiche ist 15 Jahren ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Im laufenden Scheidungsverfahren stehe ich Ihnen beratend zur Seite. Ich erarbeite auch Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich, da diese meistens vorteilhafter sind, als ein Ausgleich nach den gesetzlichen Regelungen.